Zitate zur ­Münchner ­Immobilienwelt

Aktualisiert am 26.8.2023 (Im Lauf der Zeit beschränkten sich die Zitate nicht nur auf die Münchner Immobilienwelt.) Art. 106 der Bayerischen Verfassung: (1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. (2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. (3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und … Zitate zur ­Münchner ­Immobilienwelt weiterlesen