Moloch München Eine Stadt wird verkauft

Untere Naturschutzbehörde

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Titelbild: © Oswald Baumeister / Gesellschaft für ökologische Forschung e.V. []

Die Behörde ist im Planungsreferat in der LBK angesiedelt und steht von vielen Seiten unter Druck. Verkäufer von Immobilien möchten den maximalen Preis herausschlagen und lassen dann illegale Fällungen geschützter Bäume vornehmen. Investoren möchten abreißen, Gärten vernichten, alte Bäume fällen – und drohen oft genug mit Klagen oder schaffen Tatsachen. Der Druck schafft oft einen vorauseilenden Gehorsam bei der Behörde.
Das Dilemma sollen drei Beispiele zeigen.

Pfeivestlstraße 4: Baumfällungen. Auf einem Grundstück sollen drei Villen-Reihenhäuser errichtet werden. Hierzu müssen große Bäume wie eine Walnuss, eine Fichtengruppe, eine Rosskastanie und eine etwa 15 m hohe Blutbuche mit drei Meter Stammumfang gefällt werden. Eine BI protestierte mit Mahnwachen gegen „maßlose Naturzerstörung und Nachverdichtung“ und bewertete die Blutbuche als schützenswertes Naturdenkmal. Die Untere Naturschutzbehörde erteilte die Fällgenehmigungen: „Auch wir hätten gerne die Blutbuche erhalten, weshalb wir uns im Sinne des Baumschutzes gerne anders entschieden hätten.“ Ansonsten war die Untere Naturschutzbehörde über das Vorgehen der BI empört und sah ihre Behörde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskreditiert.12

Fällung verschoben. Im Fall vom Karree Schleißheimer Straße, Bambergerstraße, Gernotstraße sollte der Innenhof mit einer Tiefgarage bebaut werden. Im März 2021 brütete dort ein Elsternpaar in einer Serbischen Fichte. Die Untere Naturschutzbehörde hatte die Fichte deshalb von der Fällung ausgenommen. Die LBK hat dann Ende März 2021 alle anderen Bäume und Sträucher zur Fällung freigegeben, da das Grundstück „gärtnerisch genutzt“ wird und damit der Artenschutz für den Rest nicht zutrifft. Arbeiter stellten umgehend in vier Meter Abstand zum Brutbaum einen Schutzzaun auf. Anwohner, Bund Naturschutz und LBV protestierten gegen die Fällungen, da die kreischenden Motorsägen natürlich die brütenden Elstern stören. Der LBK-Sprecher Thorsten Vogel erklärte, dass Elstern Stadtvögel seien und damit „relativ lärmunempfindlich“. Die Untere Naturschutzbehörde hat dann aber Anfang April 2021 den Hof als „nicht gärtnerisch genutzten Bereich“ beurteilt: Damit gilt doch das Fauna- und Flora-Refugium bzw. der besondere Artenschutz. Die Fällungen wurden somit nach dem 30.9.2021 verschoben.3

Eine eigene Erfahrung. Im Jahr 2011 sollte eine große Birke auf dem Nachbargrundstück gefällt werden, die sicher 15 Meter hoch war und einen gesunden Eindruck machte. Ich habe mich als Grundstücksnachbar in einem Schreiben an die Untere Naturschutzbehörde für den Verbleib des Baums eingesetzt. Diese bestätigte einen Stammumfang von 180 cm; der Baum habe eine Kronenverlichtung und einen Efeubewuchs bis zur Spitze, wie ein Fachgutachter vor Ort festgestellt hatte. Ich solle mich im Übrigen mit dem Baumeigentümer in Verbindung setzen. Der Nachbar wollte den Baum unbedingt weghaben. Dieser wurde dann gefällt kurze Zeit später gefällt. Ich schrieb wieder an die Behörde und ersuchte um das Fachgutachten. Man hätte den Efeubewuchs auch problemlos entfernen können. Dazu ergänzte ich: „Es ist im Übrigen – auch nach Auskunft der Kreisgruppe München des Bund Naturschutz – in der ganzen Stadt zu beobachten, dass für unzählige Bäume – ungeachtet ihres Alters, Umfangs und Zustands – Fällgenehmigungen von Ihrer Behörde erteilt werden. Man fragt sich, was Ihre Behörde überhaupt noch mit Naturschutz zu tun hat.“
Ich bekam natürlich keine Antwort.

  1. Czeguhn, Jutta, Artikel 14 Grundgesetz, in SZ 19.2.2020 []
  2. Hlawica, Marie-Julie, Bitterer Streit um Pasings heimliches Naturdenkmal, in hallo-muenchen.de 21.6.2018 []
  3. Draxel, Ellen, Ein letzter grüner Sommer, in SZ 6.4.2021 []
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