Moloch München Eine Stadt wird verkauft

Dreimühlenstraße 16

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Titelbild: © Oswald Baumeister / Gesellschaft für ökologische Forschung e.V. []

November 2018: Dreimühlenstraße 16. Das Zusammenwohnen im Haus Dreimühlenstraße 16 war ein Idyll. Die Mieter im Vorder- und Rückgebäude vertrugen sich gut und halfen sich. Die SZ hat im November 2018 eine schöne Photosession von dort gebracht. Dann, im Juli 2018, klingelte eines Tages ein Mann an den Wohnungstüren. Ein Gutachter, der von der Erbengemeinschaft beauftragt war, wollte die Dachgeschosse im Vorder- und Rückgebäude besichtigen. Anfang August kamen Bankmitarbeiter, um den Wert zu schätzen. Ende August erhielten die Mieter ein Schreiben von dieser Bank: Sie sei von der Erbengemeinschaft mit dem Verkauf beauftragt worden. Die Mieter mögen sich auf Hausbegehungen mit interessierten Käufern einstellen. Im September baten die Mieter den Vertreter der Erbengemeinschaft um ein Gespräch: Dieser lehnte ab, da er nichts sagen könne. Anfang Oktober haben die Mieter erfahren, dass das Planungsreferat einen Antrag auf Vorkaufsrechtsprüfung erhalten hat. Denn die Dreimühlenstraße 16 liegt in einem Erhaltungssatzungsgebiet.1

Nachtrag März 2019: Kommunalreferentin Kristina Frank (CSU) informiert den Vorsitzenden des BA 02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, dass die Stadt mit dem Käufer des Vordergebäudes Dreimühlenstraße 16 eine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte. Die Abwendungserklärung wurde abgegeben, sodass ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wurde. Der BA hatte im Antrag vom 20.11.2018 weiter angeregt dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht auch für das Rückgebäude ausübt. Dieses liegt aber nicht im Erhaltungssatzungsgebiet.2

Nachtrag Juni 2019: Kommunalreferentin Kristina Frank (CSU) informiert die Stadtratsfraktion Die Grünen/Rosa Liste, dass das Kommunalreferat mit dem neuen Eigentümer des Anwesens Dreimühlenstraße 16 Kontakt aufgenommen hat. „Seine Preisvorstellung, zu der er unter Umständen bereit wäre, die Immobilie an die Stadt weiterzuverkaufen, liegt um ein Vielfaches über der Spanne, zu der Mietswohnhäuser in München nach Auskunft des Gutachterausschusses München derzeit verkauft werden. Ein Erwerb dieser Immobilie zu diesen Konditionen wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.“3

Nachtrag August 2019: Die SPD im Münchner Stadtrat hat mit den Grünen und gegen ihren Koalitionspartner CSU im Juli 2018 eine Verschärfung der Abwendungserklärung beschlossen: Bei Neuvermietung gilt ein Mietendeckel von 11,50 Euro pro Quadratmeter, neue Mieter müssen begrenzt gemäß dem München-Modell verdienen, Eigenbedarf gibt es nur noch für eine Wohnung, Staffelmietverträge werden nicht mehr erlaubt. Der neue Eigentümer der Dreimühlenstraße 16 klagte daraufhin gegen die Stadt. Da die Mieter keine Kenntnis von einer unterzeichneten Abwendungserklärung hatten, fragte der BA nach. Der neue Mieter antwortete mit einem Brief, der die Klage öffentlich machte. Auf vier Seiten führte er die neue Abwendungserklärung auf und versprach den Mietern, sich bis zur gerichtlichen Klärung an die daraus resultierenden Verpflichtungen zu halten.
Investoren und Käufer unterschreiben die verschärfte Abwendungserklärung inzwischen seltener. 2018 kauften Investoren 19-mal, die Stadt musste in 16 Fällen einsteigen – mit insgesamt 230 Millionen Euro.4

  1. Hoben, Anna, Schwarz, Jens, Hommage an die Heimat, in SZ 13.11.2018 []
  2. Schreiben vom 8.3.2019 []
  3. Schreiben vom 6.6.2019 []
  4. Hoben, Anna, Milieuschutz wird zum Streitfall, in SZ 20.8.2019 []
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