Moloch München Eine Stadt wird verkauft

Kooperatives Stadtentwicklungsmodell

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Titelbild: © Oswald Baumeister / Gesellschaft für ökologische Forschung e.V. []

Kooperatives Stadtentwicklungsmodell. 2018 hatte die rot-schwarze Koalition, auch bedingt durch den starken Widerstand im Norden gegen die SEM Nord durch die BI Heimatboden und andere, die SEM-Überlegungen eingestellt. Nun wurden Überlegungen zu einem Kooperativen Stadtmodell (Kosmo) angestellt, die allerdings nicht konkreter wurden. Kosmo sollte ohne die Drohung mit Enteignung den Weg für eine Bebauung ermöglichen.

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat am 11.9.2019 auf eine Anfrage der Grünen zum Thema „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme II – Unterschied SEM-KOSMO“ wie folgt geantwortet: „Rechtliche Grundlage für KOSMO ist § 11 BauGB, der der Gemeinde den Abschluss städtebaulicher Verträge ermöglicht. In diesen Verträgen kann vereinbart werden, dass die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen auf Kosten des Vertragspartners erfolgt. Dies umfasst insbesondere Grundstücksabtretungen sowie Herstellungskosten für Verkehrsflächen, Grünflächen und soziale Infrastruktur, Planungskosten, die Durchführung des ökologischen Ausgleichs sowie Festlegungen zum geförderten Wohnungsbau.
§ 11 BauGB umfasst im Vergleich zu den §§ 165 ff. BauGB keine Regelungen zum Ablauf der Entwicklung. Diese sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. (…)
Bei einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. BauGB gibt es rechtliche Vorgaben zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (vgl. §§ 169, 137 ff. BauGB), wobei die bisherigen Beteiligungsprozesse im Nordosten weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Bei KOSMO gibt es diese gesetzlichen Vorgaben nicht. Da KOSMO jedoch auf die Kooperationsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer angewiesen ist, ist davon auszugehen, dass auch hier der Beteiligungsprozess die gesetzlichen Mindestvorgaben deutlich überschreiten wird.“1

Unklare Ausführungen. Die Kosmo war eine Art Notlösung, da zum damaligen Zeitpunkt die SEM Nord nicht durchzubringen war. (Sie wurde dann von der grün-roten Stadtregierung wieder aktiviert.) Unklar blieb, wie eine rechtssichere Lösung gefunden werden könne und wieviel Geld München investieren müsste.2

  1. https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/5651924 []
  2. Sobotta, Jerzy, Zurück zur Drohkulisse, in sueddeutsche.de 27.5.2020 []
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