Moloch München Eine Stadt wird verkauft

Thalkirchner Bahnhof

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Titelbild: © Oswald Baumeister / Gesellschaft für ökologische Forschung e.V. []

Aktualisiert 3.4.2023

März 2021: Flügel-Bahnhof. Der denkmalgeschützte Isartal-Bahnhof in Thalkirchen mit einem Grundstück von 13.668 Quadratmetern wurde von der Bahn-Tochter Vivico an Binnberg Architekturentwicklung verkauft. (Vgl. zu Binnberg Architekturentwicklung auch: Birkenau) Der neue Eigentümer will nun zwei Bürogebäude im Süden und Norden bauen. Der BA 19 und viele Bürger sehen dies vor allem beim südlichen Bau mit drei Vollgeschossen und einer Tiefgarage sehr kritisch, da Bäume gefällt werden müssten und der Wasserhaushalt gefährdet sei. Der Nordbau wird als „völlig überdimensioniert“ deklariert. Durch eine Störung der Einzeldenkmäler lehnte der BA das Vorhaben strikt ab. Außerdem hatte Vivico, die Grundstücksverwertungsgesellschaft der Bahn, mit der Stadt eine Vereinbarung getroffen, um die Baudenkmäler und die Grünanlage am Isarwinkel 4 zu schützen: Die Käufer als Rechtsnachfolger hätten sich an diese Vereinbarung zu halten.1

Denkmal Thalkirchner Bahnhof ungeschützt. Auch die LBK war der Ansicht, die DB-Grundstücksverwertungsgesellschaft Vivico, sei Vereinbarungen eingegangen, um Baudenkmäler und Grünflächen zu erhalten: Dies müsse auch für den aktuellen Eigentümer gelten. Der Argumentation der LBK hatte das Verwaltungsgericht widersprochen. Nun hat auch der zweite Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) den Antrag der Stadt München auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz und die Verweigerung eines Vorbescheids abgelehnt. Die Ausweisung als Kerngebiet für den Isarwinkel in Thalkirchen sei unwirksam, das kleine Gebiet hätte keinen solchen Charakter. Der Bebauungsplan könne unwirksam sein und bestätigte das Urteil des Erstgerichts, dass das Bauprojekt zulässig sei.2

Juli 2022: BA lehnt einstimmig ab. Der BA 19 hat erneut die Pläne für den Umbau des Bahnhofs Thalkirchen einstimmig abgelehnt. Von den vier Varianten sei „eine problematischer als die andere“, so Alexander Aichwalder (Grüne). Der private Investor verursache gravierende Folgen für die Natur am Fluss und die Denkmalwirkung. Wertvoller Baumbestand würde gefällt. Der BA erinnerte an die „unmittelbare Nachbarschaft“ eines europäischen FFH-Gebietes. Dazu sei der Wasserhaushalt des Maria-Einsiedel-Baches gefährdet. Falls die Variante des Bürohaus-Projekts mit 225 qm verwirklicht würde, müsse weiterer Boden versiegelt werden.3

März 2023: BA lehnt erneut ab. Der Antragsteller legte überarbeitete Entwürfe vor, die der BA 19 „aus ökologischen wie auch aus denkmalrechtlichen Gründen“ erneut ablehnte. U. a. kritisierte der BA die Fällung von zwölf geschützten Bäumen für Parkplätze und erinnerte an die Gefährdung des benachbarten FHH-Gebietes durch die Fällungen und Versiegelungen mit „schwerwiegenden Folgewirkungen für den Wasserhaushalt“. Dazu würde der Baukörper im Norden den Blick auf die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude behindern. Außerdem würde jede Verbauung „den Denkmalschutz in empfindlichem Maße beschädigen“. Falls der Bau dieser Bürogebäude nicht zu verhindern sei, forderte der BA einen Vertrag mit dem Investor, dass das Areal „endausgebaut ist und keine weitere Bebauung erfolgen kann“.4

  1. Wolfram, Jürgen, Gereizte Stimmung, in SU 22.3.2021 []
  2. Wolfram, Jürgen, Verliererin im Rechtsstreit um den Isarbahnhof, in SZ 26.6.2021 []
  3. Wolfram, Jürgen, Problematische Neubauten, in SZ 14.7.2022 []
  4. Wolfram, Jürgen, „Kahlschlag“ verhindern, in SZ 23.3.2023 []
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